Cannabis in Deutschland 2026: Was ist erlaubt – und was bleibt verboten?
Cannabis in Deutschland 2026: Was ist erlaubt – und was bleibt verboten?
Seit dem 1. April 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für den Umgang mit Cannabis. Erwachsene dürfen Cannabis innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen besitzen und privat anbauen. Seit dem 1. Juli 2024 ist außerdem der gemeinschaftliche, nicht kommerzielle Anbau in behördlich erlaubten Anbauvereinigungen möglich.
Trotzdem ist Cannabis in Deutschland nicht vollständig legalisiert. Der freie Verkauf in Geschäften oder gewöhnlichen Onlineshops bleibt verboten. Auch für Besitz, Konsum, Eigenanbau, Cannabis Social Clubs und den Straßenverkehr gelten weiterhin klare Grenzen.
Stand dieses Beitrags: 10. Juli 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
Erwachsene dürfen außerhalb ihres Wohnsitzes grundsätzlich bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen. Am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort sind bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt.
Zusätzlich dürfen Erwachsene bis zu drei lebende Cannabispflanzen für den persönlichen Eigenkonsum anbauen. Pflanzen, Samen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff von Kindern, Jugendlichen und unbefugten Personen geschützt werden.
Wichtig: Erlaubter Besitz bedeutet nicht, dass Cannabis frei verkauft, weitergegeben oder überall konsumiert werden darf.
Warum handelt es sich nur um eine Teillegalisierung?
Die Aussage „Cannabis ist legal“ ist zu ungenau. Erlaubt wurden lediglich bestimmte Formen des Besitzes, des privaten Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus durch Anbauvereinigungen.
Weiterhin verboten sind unter anderem:
- Der freie gewerbliche Verkauf von Konsumcannabis,
- Der Verkauf oder die Weitergabe durch Privatpersonen,
- Die Abgabe an Minderjährige,
- Der gewöhnliche Onlinehandel mit Konsumcannabis,
- Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland,
- Der Besitz oberhalb der gesetzlichen Grenzen.
Deutschland hat damit weder einen freien Cannabismarkt noch ein Coffeeshop-Modell eingeführt.
Woher darf Cannabis legal stammen?
Für Cannabis zum nicht medizinischen Eigenkonsum bestehen im Wesentlichen zwei erlaubte Wege.
Privater Eigenanbau
Erwachsene dürfen an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bis zu drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen.
Das selbst angebaute Cannabis ist ausschließlich für den persönlichen Eigenkonsum bestimmt. Es darf weder verkauft noch an Freunde, Bekannte oder andere Personen weitergegeben werden.
Cannabis Social Clubs und Anbauvereinigungen
Der häufig verwendete Begriff „Cannabis Social Club“ bezeichnet rechtlich eine Anbauvereinigung. Dabei handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Geschäft und auch nicht um eine frei zugängliche Verkaufsstelle.
Anbauvereinigungen dürfen Cannabis gemeinschaftlich und nicht gewerblich für ihre Mitglieder anbauen. Dafür benötigen sie eine behördliche Erlaubnis und müssen umfangreiche Vorgaben zu Jugendschutz, Prävention, Dokumentation, Sicherheit und Qualitätssicherung erfüllen.
Medizinisches Cannabis
Medizinisches Cannabis unterliegt anderen gesetzlichen Regelungen. Es wird nach ärztlicher Verschreibung über Apotheken abgegeben und ist nicht mit Cannabis zum privaten Eigenkonsum gleichzusetzen.
Welche Regeln gelten für Cannabis Social Clubs?
Anbauvereinigungen dürfen höchstens 500 Mitglieder haben. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
An Mitglieder ab 21 Jahren dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und insgesamt höchstens 50 Gramm pro Monat weitergegeben werden.
Mitglieder zwischen 18 und unter 21 Jahren dürfen höchstens 30 Gramm pro Monat erhalten. Für diese Altersgruppe darf der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen.
Der Konsum innerhalb der Räumlichkeiten einer Anbauvereinigung ist nicht erlaubt. Außerdem gilt für Cannabis und Anbauvereinigungen ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot.
Ein Cannabis Social Club ist daher kein Coffeeshop. Mitgliedschaft, gemeinschaftliche Mitwirkung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stehen im Mittelpunkt.
Wo darf Cannabis nicht konsumiert werden?
Auch innerhalb der erlaubten Besitzgrenzen darf Cannabis nicht überall konsumiert werden.
Der öffentliche Konsum ist unter anderem verboten:
- In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen,
- In Schulen und in deren Sichtweite,
- Auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite,
- In Kinder und Jugendeinrichtungen,
- In öffentlich zugänglichen Sportstätten,
- In Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite,
- In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.
Als Sichtweite gilt grundsätzlich ein Bereich von bis zu 100 Metern um den Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Zusätzlich können Hausordnungen und örtliche Vorschriften gelten.
Cannabis und Autofahren
Die Teillegalisierung bedeutet nicht, dass das Fahren unter Cannabiseinfluss erlaubt ist.
Im Straßenverkehr gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gelten strengere Vorschriften. Auch die Kombination von Cannabis und Alkohol am Steuer ist verboten.
Der Grenzwert sollte nicht als sichere Konsumempfehlung verstanden werden. Die Wirkung und Nachweisbarkeit von THC unterscheiden sich von Person zu Person. Wer konsumiert hat, sollte kein Fahrzeug führen.
Ist CBD automatisch legal?
CBD und THC-haltiges Cannabis sind rechtlich nicht dasselbe. Trotzdem ist die pauschale Aussage „CBD ist immer legal“ falsch.
Bei der rechtlichen Beurteilung eines CBD- oder Hanfprodukts kommt es unter anderem auf folgende Faktoren an:
- Die genaue Zusammensetzung,
- Den THC-Gehalt,
- Die verwendeten Rohstoffe,
- Die Produktkategorie,
- Die Kennzeichnung,
- Den vorgesehenen Verwendungszweck.
CBD Produkte können je nach Produktart zusätzlich lebensmittelrechtlichen, kosmetikrechtlichen oder arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Verbraucher sollten deshalb auf transparente Produktinformationen, vollständige Hinweise und einen nachvollziehbaren Anbieter achten.
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Bitte beachte immer die jeweilige Produktbeschreibung, die Sicherheitshinweise und die geltenden Altersbeschränkungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist Cannabis in Deutschland vollständig legal?
Nein. Es handelt sich um eine Teillegalisierung. Bestimmte Formen des Besitzes, des privaten Eigenanbaus und des gemeinschaftlichen Anbaus sind erlaubt. Ein freier kommerzieller Verkauf von Konsumcannabis bleibt verboten.
Wie viel Cannabis darf eine erwachsene Person besitzen?
Außerhalb des eigenen Wohnsitzes sind grundsätzlich bis zu 25 Gramm erlaubt. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
Darf Cannabis online bestellt werden?
Nicht medizinisches Konsumcannabis darf nicht über gewöhnliche Onlineshops verkauft oder bestellt werden. Für medizinisches Cannabis gelten separate Vorschriften.
Darf in einem Cannabis Social Club konsumiert werden?
Nein. Der Konsum in den Räumlichkeiten einer Anbauvereinigung ist verboten.
Darf selbst angebautes Cannabis weitergegeben werden?
Nein. Cannabis aus privatem Eigenanbau ist ausschließlich für den persönlichen Eigenkonsum bestimmt und darf nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung, medizinische Beratung oder Konsumempfehlung dar. Gesetzliche Regelungen und behördliche Auslegungen können sich ändern.